VETERINÄR BESTIMMUNGEN Alle angemeldeten Hunde müssen mit einer klar sichtbaren Tätowierung oder einem Mikrochip gezeichnet sein. Alle Hunde müssen eine Tollwut Impfung nachweisen die nicht alter als 1 Jahr und jünger als 30 Tage ist. Alle Hunde müssen einen Gültigen Hundepass besitzen. Hunde die von Außerhalb der EU stammen, müssen eine gültige Tollwut Impfung vorweisen. Für weitere Informationen über den einlass nach Slowenien, schauen Sie bitte auf die Seite: http://www.vurs.gov.si/
|
|---|
|
![]() |
|---|